Innenstadt. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die erst seit Kurzem geltende 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus’ nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht am Donnerstag laut Mitteilung.
„Ich habe schon alle Kon-trollstellen abgebaut“, sagt Mirko Rüsing, stellvertretender Vorsitzender des Arbeitsausschusses Innenstadt und gleichzeitig Geschäftsführer von Media Markt Braunschweig. Denn: „Der Beschluss ist unanfechtbar“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. „Wir wissen noch nicht genau, was das jetzt in jedem einzelnen Geschäft bedeutet“, sagt Olaf Jaeschke zu Redaktionsschluss am Donnerstagabend, „auf jeden Fall ist dieses Hin und Her nicht gut für die ohnehin komplizierte Situation“, sagt er als Vorstandsvorsitzender vom AAI. Sozialministerin Daniela Behrens bedauert das Urteil in einer ersten Stellungnahme und betont. „Deshalb bitten wir einerseits die Betreiberinnen und Betreiber im Einzelhandel, gegebenenfalls über das Hausrecht Zugangsbegrenzungen auf vollständig geimpfte oder genesene Personen vorzunehmen und andererseits die Kundinnen und Kunden, sich besonders achtsam zu verhalten.“
Keine Entspannung bedeutet dieses Urteil für den Weihnachtsmarkt. Thomas Bronswyk zieht für die Schausteller eine enttäuschende Bilanz.

Vor allem herrscht Enttäuschung über „die Ungleichbehandlung.“ „Unsere Marktverordnung schreibt 2-G-Plus vor“, sagt Thomas Bronswyk. Damit nicht genug, jetzt fällt der Weihnachtsmarkt auch unter die sogenannte Weihnachtsruhe vom 24. Dezember bis zum 2. Januar. Dem Schaustellerverband bleibt nur ein Wunsch: „Nutzen Sie die letzten Öffnungstage und kommen Sie trotz allem auf den Weihnachtsmarkt“, lädt Bronswyk ein, „wir freuen uns über jeden Besucher.“
Für Thomas Bronswyk ist die geltende Regelung für den Weihnachtsmarkt schlichtweg eine Sauerei. „Diese Regelung gilt nur und ausschließlich noch auf dem Weihnachtsmarkt“, sagt er, „das verstehen wir nicht mehr und unsere Besucher auch nicht.“ Der Vorsitzende des Schaustellerverbandes betont, dass er und seine Schaustellerkollegen bisher alle Maßnahmen mitgetragen haben. „Das tun wir natürlich auch jetzt“, betont Bronswyk, „auch wenn uns jedes Verständnis fehlt.“
Mit dem aktuellen Urteil wird der Unterschied noch einmal deutlicher: Keine Kontrollen im Handel, aber 2-G-Plus auf dem Weihnachtsmarkt. „Ich habe Politiker und Landtagsabgeordnete angeschrieben, aber keine vernünftige Antwort erhalten“, klagt der Schausteller, „vermutlich, weil es keine vernünftige Antwort gibt.“ Die jetzt angeordnete Schließung des Weihnachtsmarktes am 23. Dezember sei der traurige Schlusspunkt für dieses Jahr. „Wir als Schausteller fühlen uns einfach ungerecht behandelt“, sagt Bronswyk. Im Handel dagegen ist zunächst klar, die 2-G-Regel fällt weg. In der Begründung des Gerichts heißt es unter anderem: „Allein im von der 2-G-Regelung nicht umfassten Lebensmitteleinzelhandel findet der weit überwiegende Teil täglicher Kundenkontakte statt.“ Auch die Erforderlichkeit sei zweifelhaft. Der Senat habe bereits mehrfach beanstandet, dass verlässliche und nachvollziehbare Feststellungen zur tatsächlichen Infektionsrelevanz des Geschehens im Einzelhandel fehlten. Es sei nicht ersichtlich, dass die Erforschung von Infektionsumfeldern auch durch das Land Niedersachsen intensiviert worden wäre, um die Zielgenauigkeit der Schutzmaßnahmen zu erhöhen…“ Heißt: Es gibt keine Belege für ein erhöhtes Risiko im Handel. „Und bei uns auf dem Weihnachtsmarkt gibt es das erst recht nicht“, argumentiert Bronswyk. Er ist stolz auf „seine“ Schausteller, die trotz allem durchgehalten, sich mit den Auflagen arrangiert haben und für einen stimmungsvollen Markt sorgen.