31. Juli 2015
Politisches

Bauaushub nicht überwacht

Stadt prüft, ob Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird.

Von Marion Korth, 01.08.2015.

Braunschweig. Nach dem Fund eines Blindgängers am 20. Juli auf dem Gelände des BraWo-Parks am Bahnhof und der Evakuierung von 11 000 Menschen, die der Entschärfung der Bombe vorausgegangen war, wird die Stadtverwaltung nun prüfen, ob sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Baugenehmigung einleiten wird.

Anders als in der Baugenehmigung gefordert, seien die neuen Kanaltrassen aufgebaggert worden, ohne dass eine Kampfmittel-Fachfirma diese Arbeiten begleitet hätte. Die Volksbank Brawo hatte bereits am Donnerstagabend mitgeteilt, dass die dafür erforderliche Überwachung an diesem Tag nicht stattgefunden habe. In diesem Bereich war die Bombe gefunden worden. „Das ist ein Fehler einer der vielen Projektbeteiligten, für den die Volksbank BraWo aber niemand außer sich selbst zur Verantwortung zieht“, heißt es in dem Schreiben.

Die Baugenehmigung enthielt die Auflage, entweder im Vorfeld die Bauflächen auf Kampfmittel zu untersuchen oder baubegleitend den Bodenaushub zu überwachen und anschließend die Bodensohle zu sondieren. In den vergangenen Tagen habe die Stadtverwaltung intensiv die Frage geprüft, ob diesen Vorgaben der Baugenehmigung ausreichend nachgekommen worden ist. Die angeforderten Unterlagen hätten diese Frage nicht ausreichend beantworten können , weshalb am Mittwoch ein klärendes Gespräch mit dem Bauherrn stattgefunden habe. „Entwarnung“ gibt es danach für die Bereiche unterhalb des Shopping-Centers und unterhalb des Business-Centers II, wo die Kampfmittelerkundungen ordnungsgemäß vorgenommen worden seien.

Ergänzende Untersuchungen fanden im Bereich eines Lärmschutzwalles, einer Bohrpfahlwand und eines Sprinklertanks statt. Die restlichen Außenbereiche konnten aufgrund der Vielzahl von Störkörpern im Untergrund nicht flächig untersucht werden, so auch nicht die Bombenfundstelle. Gemäß Baugenehmigung war deshalb eine baubegleitende Überwachung sämtlichen Bodenaushubs gefordert. Dies wurde jedoch seitens des Bauherrn nach eigenen Angaben unterlassen.

Das Gelände sei seit 1998 mehrfach von Voreigentümern punktuell auf Kampfmittel untersucht worden, im Zuge von Baugrunderkundungen bereits 1998 und 2003. Zwei Bohrungen fanden im Nahbereich des Bombenfundortes statt, nach Auswertung der Stadtverwaltung jedoch in einer Entfernung von etwa 15 bis 20 Metern. So konnte der Blindgänger nicht lokalisiert werden.
Sollte ein Verstoß gegen die Baugenehmigung festgestellt werden, so könnte das teuer werden. Der Rahmen des Bußgelds liegt bei bis zu 500 000 Euro, sofern Vorsatz festgestellt wird, bei bis zu 250 000 Euro bei Fahrlässigkeit.

Völlig unabhängig davon wurde auch die Frage nach der Kostenübernahme der Evakuierung laut. Die Evakuierung hätte allerdings so oder so erfolgen müssen, egal, ob der Blindgänger früher oder später gefunden wird. Bislang waren Land (Kampfmittelbeseitigung) und Stadt (Evakuierung) dafür aufgekommen. Das Innenministerium hatte jedoch ins Gespräch gebracht, diese Kosten unter Umständen dem jeweiligen Grundstückseigner anzulasten. Dies war jedoch weder bei der Stadt Braunschweig noch bei anderen niedersächsischen Kommunen bisher Praxis. Die Frage solle nun für die Zukunft geklärt werden, teilt die Stadt mit.

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