29. April 2014
Tipps

Bei acht ist jetzt der Lappen weg

Die Reform der Verkehrssünderkartei tritt in Kraft - Sagen Sie uns im Voting Ihre Meinung.

Nicht nur das Punktesystem ändert sich, auch die Verwarnungsgelder werden angehoben. dpp

Von Andreas Konrad, 30.04.2014.

Braunschweig. Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer hat sie „Politik-Marketing“ genannt, ADAC-Jurist Jost Kärger hält hingegen eine Stärkung der Verkehrssicherheit für möglich. Die umstrittene Reform des Punktesystems der Verkehrssünderkartei tritt morgen (1. Mai) in Kraft.

Die wesentlichen Änderungen sind, dass der Führerschein dann ab acht Punkten statt bisher 18 Punkten weg ist. Dafür gibt es für die einzelnen Vergehen allerdings nicht mehr zwischen ein und sieben Punkten, sondern einen, zwei oder drei. Schlechte Karten werden dabei künftig notorische Telefonierer am Steuer haben – die Strafe dafür bleibt wie bisher bei einem Punkt. Zwar verjährt jedes erwischte Gespräch nach zweieinhalb Jahren, doch ist nach dem achten Telefonat in diesem Zeitraum der Führerschein weg.
Grundsätzlich schätzen Experten der Autoclubs, dass „Gelegenheitssünder“ eben aufgrund der Einzelverjährung der Delikte besser gestellt sein werden und Verkehrsrowdys künftig schneller zu Fuß werden gehen müssen – nämlich nach vier groben Verstößen in zweieinhalb Jahren, wobei jedes einzelne dieser Vergehen auch schon mit mindestens einem Monat Fahrverbot belegt worden ist.

Die Neuerungen in der Übersicht:

• Für Verkehrsverstöße oder Straftaten gibt es nur noch ein bis drei Punkte, statt wie bisher ein bis sieben:

– ein Punkt für Ordnungswidrigkeiten (Telefonieren am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts 21 – 30 km/h, außerorts 26 – 40 km/h)
– zwei Punkte für grobe Ordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts 31 – 70 km/h, außerorts 41 – 70 km/h, zu geringer Abstand – weniger als 1/5 des Tachowertes bei über 130 km/h -, rote Ampel länger als eine Sek.) sowie Straftaten (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheit im Verkehr, 0,5 Promille und mehr)
– drei Punkte für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis (Alkohol über 1,1 Promille)

• Ein Punkteabbau ist auch im neuen System möglich: Beim Stand von ein bis fünf Punkten kann durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar ein Punkt abgebaut werden.

• Durch starre Tilgungsfristen bekommen Verkehrsteilnehmer einen besseren Überblick, wann Punkte erlöschen:

– Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt nach 2,5 Jahre
– Eintragungen mit zwei Punkten nach fünf Jahren
– Straftaten mit drei Punkten nach zehn Jahren

• So werden alte Punkte ab dem 1. Mai 2014 umgerechnet:
Punktestand alt/neu
1-3/ 1
4-5/ 2
6-7/ 3
8-10/ 4
11-13/ 5
14-15/ 6
16-17/ 7
≥ 18/ 8

• Die Eintragungsgrenze wird von 40 auf 60 Euro angehoben. Delikte, die heute unter der neuen Eintragungsgrenze von 60 Euro liegen, aber wegen ihrer Bedeutung für die Verkehrssicherheit weiterhin Punkte nach sich ziehen, werden ab dem 1. Mai 2014 teurer – zum Beispiel Telefonieren am Steuer oder ein Verstoß gegen die Winterreifenverordnung.

• Aber auch Delikte, die in Zukunft nicht mehr eingetragen werden und deren Punktewegfall kompensiert werden soll, werden zum Teil teurer. Das Einfahren in eine Umweltzone kostet dann 80 statt bisher 40 Euro, das Fahren ohne Kennzeichen erhöht sich von 40 auf 60 Euro.

• Jeder Fahrer hat Anspruch darauf, seinen aktuellen Punktestand kostenlos zu erfahren. Auskunft gibt es schriftlich und online beim Kraftfahrt-Bundesamt unter www.kba.de.

• Auf die Ersterfassung „Vormerkung“ (bis zu drei Punkte) folgen als erste Stufe die „Ermahnung“ (4-5 Punkte, gebührenpflichtig), dann die „Verwarnung“ (6-7 Punkte, gebührenpflichtig) und schließlich ab acht Punkten die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Das Voting zu diesem Thema befindet sich rechts auf der Startseite.

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