Von Marion Korth, 3. Juni 2015.
Am vergangenen Mittwoch(27. Mai) hatte die nB über eine alleinerziehende Mutter, der das Jobcenter die Kostenübernahme für die Renovierung einer Wohnung versagt hatte, berichtet. Zwei Firmen waren eingesprungen und hatten die Arbeiten unentgeltlich geleistet. Am gestrigen Dienstag brachte Die Linke einen ähnlichen Fal lin der Ratssitzung vor.
Die Kostenübernahme für die Einzugsrenovierung war vom Jobcenter abgelehnt worden, obwohl nach entsprechender Prüfung ein gesetzlicher Anspruch dafür besteht. Die Begründung: Im Gebiet der Stadt Braunschweig stünde renovierter Wohnraum in „ausreichendem Maß“ zur Verfügung. „Eine erstaunliche Erkenntnis“, meinte Udo Sommerfeld. Die praktische Erfahrung zeige hingegen, dass gerade einfacher Mietraum – sofern verfügbar – oft nicht einmal über Tapeten oder Bodenbeläge verfüge.
Auf Nachfrage räumte Sozialdezernentin Dr. Andrea Hanke ein, dass im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Mitarbeiter unzutreffend über den Anspruch auf Kostenübernahme entschieden hätten. Die Mitarbeiter stützen sich auf ihre praktischen Erfahrungen, ob „ausreichend Wohnraum“ in renoviertem Zustand zur Verfügung steht, nicht auf eine Erhebung. Inzwischen gebe es Hinweise, dass wegen des zunehmend angespannten Wohnungsmarktes ein wachsender Teil der angebotenen Wohnungen noch nicht gleich beziehbar ist. Sie kündigte vor diesem Hintergrund an, die Bewilligungspraxis zur Gewährung von Kosten für Einzugsrenovierungen anzupassen.