16. Dezember 2016
Politisches

Die Polizei filmt Kontrollen

Gestern startete in Braunschweig ein Pilotprojekt, um sogenannte Body-Cams auf ihre Alltagstauglichkeit zu überprüfen.

Die Polizeibeamten Claudia Kölsch und Michael Biermann mit Kamera auf Streife. Foto: oh

Braunschweig, 17.12.2016.

Zwei Teams des Polizeikommissariats Mitte werden bis Ende März mit Kamera unterwegs sein.

Ziel deren Einsatzes ist, die Eigensicherung der Polizisten zu erhöhen. Erfahrungen aus anderen Bundesländern haben gezeigt, dass der Einsatz der Kameras in angespannten Situationen deeskalierend wirken kann. Die Gewalt gegen Polizisten ist in den letzten Jahren drastisch angestiegen. Die Zahl der gefährlichen Körperverletzungen gegen Beamte sei allein im Polizeikommissariat Mitte um 46 Prozent angestiegen, berichtet Polizeisprecher Stefan Weinmeinster.

So gab es 13 Delikte zwischen Januar und August 2015 und 19 Delikte im gleichen Zeitraum diesen Jahres. Häufig seien es zunächst harmlose Kontrollen, die sich im Szenebezirk gerade an den Wochenenden schnell zu handfesten Auseinandersetzungen – nicht selten unter Alkoholeinfluss seitens der Täter – hochschaukelten. Ein mögliches Gegenmittel: Body-Cams. Erfahrungen in Hessen hätten gezeigt, dass die Anwesenheit der Kameras deeskalierend wirke, so Weinmeister. Von 20 Exemplaren, die seit dem 12. Dezember niedersachsenweit in einer Pilotphase im Einsatz sind, verrichten ab sofort zwei ihren Dienst in Braunschweig.

„Die Kamera muss von uns manuell eingeschaltet werden“, erklärt Polizistin Claudia Kölsch. Ein Hinweis auf einer Weste und der Kamera selbst mache deutlich, dass gefilmt werde, zudem würden die Beamten mündlich darauf hinweisen. Tonaufnahmen dürften vorerst nicht gemacht werden, dazu sei noch eine Gesetzesänderung nötig, berichtet Weinmeister.

Hat ein Polizist Aufnahmen gemacht, übergibt er die Kamera an einen Vorgesetzten, der die Bilder auf einen Rechner überspielt. Von diesem Moment an sind die Bilder auf der Kamera gelöscht und auf dem Rechner noch 24 Stunden gespeichert, bevor sie auch dort automatisch gelöscht werden. Ausnahme: Sollten die Bilder als Beweis oder Ermittlungsansatz dienen, werden sie für drei Wochen gespeichert, bevor sie auch dann automatisch gelöscht werden. Innerhalb dieser drei Wochen muss über eine weitere Verwendung der Daten entschieden worden sein.

Gefilmt wird zunächst bis Ende März ausschließlich bei Personenkontrollen im öffentlichen Raum – immer nach Anlass und Ankündigung durch die Polizei. Die derzeit verwendete Warnweste mit der Aufschrift „Videoaufzeichnung“ könne sich im Laufe des Pilotversuchs noch ändern, so Weinmeister. Immer jedoch werde klar zu erkennen sein, dass eine Kamera zum Einsatz komme. Denn genau das Bewusstsein, gefilmt zu werden, sollte manchem zu größerer Besonnenheit verhelfen, so die Grundidee der Body-Cam.

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