14. August 2015
Natur

„Dr. Romeo“ abgestempelt?

Der Hund gilt als „gefährlich“ – Die Halterin findet das ungerecht und setzt sich zur Wehr.

Aus dem Tierheim geholt und trotzdem nicht glücklich: Romeo. Foto: fellnasenshooting.de

Von Martina Jurk, 15.08.2015.

Braunschweig. Petra Bieler bittet um Gerechtigkeit – für ihren Hund „Dr. Romeo“ und „für alle weiteren zu Unrecht als gefährlich eingestuften Vierbeiner“. Romeo ist eine, wie sie selbst sagt, „liebenswerte Mischung“ aus Bordeauxdogge und Cane Corso. 2013 sei er von der Stadt Salzgitter als „gefährlich“ klassifiziert worden, weil er angeblich einen Pudel gebissen haben soll. Zu diesem Zeitpunkt habe das Tier noch einer anderen Halterin gehört. „Dass Romeo einen anderen Hund gebissen hat, ist nie bewiesen worden. Es gibt keine Zeugen dafür. Entschieden wurde nur nach Aktenlage“, sagt Petra Bieler.

Vor vier Monaten hat die Braunschweigerin den Hund aus dem Tierheim in Salzgitter-Bad „gerettet“. Über ein halbes Jahr habe er auf ein neues Zuhause gewartet. „Romeo ist früher nicht gut behandelt worden und deshalb schreckhaft und ängstlich. Er braucht ganz viel Liebe und Zuwendung“, meint Petra Bieler. Trotz eines im Juli mit Bravour bestandenen Wesenstests – alle 36 Prüfungen wurden mit Eins benotet – wird Romeo nicht rehabilitiert, das heißt, er gilt weiterhin als „gefährlich“. Im niedersächsischen Hundegesetz würde nirgends stehen, dass ein Hund auch nach bestandenem Wesenstest weiter als „gefährlich“ einzustufen sei. „Das ist eine Auslegung der Stadt Braunschweig“, entrüstet sich Bieler.
Aufgrund der Einstufung muss sie nun für ihren Romeo einen erhöhten Steuersatz von 600 Euro im Jahr zahlen. „Fakt ist, dass ich einem Tierschutzhund ein neues Zuhause gegeben habe, zahlreiche Auflagen erfüllen muss und ungerechtfertigt hohe Kosten zu tragen habe – warum“, fragt die Braunschweigerin. 500 Euro habe sie für den Wesenstest bezahlt und 700 Euro pro Monat schlagen an Tierarztkosten zu Buche, weil Romeo krank ist. „Die Stadt Salzgitter hätte sich eher um die frühere Haltung des Hundes kümmern müssen. Dann wäre es erst gar nicht so weit gekommen“, glaubt Petra Bieler. Den „Verwaltungsakt“ müsse man zurücknehmen.
Die sehr engagierte Frau hat sich mit ihrem Sorgenkind an die Medien, die Politiker der Städte Braunschweig und Salzgitter sowie an alle Hundefreunde gewandt und um Unterstützung gebeten. Sogar eine eigene Facebook-Seite hat sie für Romeo eingerichtet.
Das sagt die Stadt Braunschweig dazu: Es läge eine unanfechtbare Entscheidung aus Salzgitter vor. Eine Aufhebung dieser Entscheidung ist seitens der Stadt Braunschweig nicht möglich. Das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG) sehe eine Rücknahme der Klassifizierung als „gefährlich“ nicht vor, schon gar nicht durch einen Wesenstest. „Der bestandene Wesenstest ist lediglich Voraussetzung, um einen solchen Hund überhaupt halten zu dürfen“, erklärt Stadtsprecher Rainer Keunecke. Die im Nachhinein absolvierte Wesensprüfung widerlege beziehungsweise beseitige nicht die Gefährlichkeit des Hundes.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg dazu: „Zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes nach § 7 Abs 1 Satz 2 NHundG reicht es regelmäßig aus, dass er einen anderen Hund gebissen hat“ (Beschluss vom 18.01.2012, Aktenzeichen ME 423/11).
In Braunschweig werden aktuell rund 9000 Hunde zur Hundesteuer veranlagt, davon sind 54 Hunde als „gefährlich“ eingestuft. Hätte Petra Bieler ihren Romeo aus dem Braunschweiger Tierheim geholt, müsste sie ein Jahr lang keine Hundesteuer zahlen (Beschluss des Rates zur Entlastung des Tierheims). Für das Tierheim Salzgitter gilt das nicht.
Braunschweig habe gegenüber dem zuständigen Landesministerium angeregt, die Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes nicht allein etwa auf einen einmaligen Beißvorfall mit einem anderen Tier zu stützen, sofern hierbei zum Beispiel Rangstreitigkeiten ohne größere Verletzungen ausgetragen würden und der Hund zugleich arttypische Unterwerfungsgesten des Artgenossen akzeptiere. Vielmehr müssten zusätzliche Hinweise auf eine gesteigerte Aggressivität vorliegen, die über ein artentsprechendes (Biss-)Verhalten unter Hunden hinausgehen.
Das Ministerium habe angekündigt, dies im Falle einer Rechtsänderung zu berücksichtigen. Derzeit werde dies aber nicht in Betracht gezogen.

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