19. Januar 2018
Politik

Kahlschlag im Terminkalender

Rund zwei Drittel der Flohmärkte gestrichen.

Bislang hat die Stadt Braunschweig erst 28 gewerbliche Großflohmärkte an Sonn- oder Feiertagen festgesetzt. Im vergangenen Jahr waren es 86. Archivfoto: oh

Von Marion Korth, 20.01.2018.

Braunschweig. „2018 wird es keine Flohmärkte mehr geben.“ so hieß es am 22. September 2017 in der NB. Ganz so düster, wie es damals einer der großen Veranstalter gewerblicher Flohmärkte, Frank Henkel, vorhergesehen hat, stellt sich die Situation nicht da. Festzuhalten aber bleibt: 2018 werden deutlich weniger gewerbliche Großflohmärkte wie etwa auf dem Messegelände, bei Metro oder Ikea an Sonn- und Feiertagen stattfinden.

Aktuell hat die Stadt 28 Veranstaltungen gelistet, 86 waren es 2017 im gesamten Jahresverlauf. Nachdem im April 2017 das Oberverwaltungsgericht die gewerblichen Flohmärkte an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich für unzulässig erklärt hatte, reagierte die Stadt und lässt derartige Veranstaltungen nur noch in Ausnahmen zu.

Ein Gerichtsbeschluss im April 2017 hat Sonntagsflohmärkte zur bedrohten Art gemacht. Bestand gefährdet, ein klarer Fall für die Rote Liste. Ein Veranstalter hat noch keine Anträge eingereicht, doch die Zahlen sprechen für sich. Bisher hat die Stadtverwaltung auf Anfrage der NB gerade einmal 28 Großflohmärkte im gesamten Jahresverlauf genehmigt, 2017 waren es insgesamt 86.

Im vergangenen Jahr hatte sogar ein Komplettverbot dieser Veranstaltungen im Raum gestanden, nachdem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg festgestellt hatte, dass die gewerblichen Großflohmärkte gegen die Sonn- und Feiertagsruhe verstoßen. Auch Geschäfte dürfen sonntags nicht einfach öffnen. Die Kommunen, die die Termine festsetzen, mussten sich etwas einfallen lassen. In Braunschweig sieht die Lösung so aus, dass die nach dem Gerichtsbeschluss möglichen Ausnahmen ausgenutzt werden.

Die genehmigten Flohmärkte finden jetzt allesamt an den Terminen statt, an denen auch sonst etwas Besonderes in der Stadt los ist, wie zum Beispiel verkaufsoffene Sonntage, die Frühjahrs- und Oktobermesse sowie Schützen- und Stadtteilfeste. So fallen die ersten Großflohmärkte in diesem Jahr am 28. Januar zeitgleich auf den verkaufsoffenen Sonntag.

Für Veranstalter Frank Henkel (M.O.V.E. Messeorganisation) markiert die neue Regelung einen herben Einschnitt: „Im vergangenen Jahr hatten wir vier Flohmärkte bei Ikea, in diesem Jahr einen.“ Bei den wenigen Veranstaltungen, die jetzt noch stattfinden dürfen, sei überdies mit geringeren Umsätzen zu rechnen, weil mehrere Flohmärkte zeitgleich verteilt im Stadtgebiet stattfinden.

Henkel hatte bereits im vergangenen Jahr um Unterstützung für eine Petition im Landtag geworben. Das Ziel: Eine gesetzliche Regelung, nach der gewerbliche Flohmärkte von der Sonn- und Feiertagsruhe generell ausgenommen werden. Die FDP auf Landesebene ist aufseiten der Veranstalter und hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage zur Beratung vorgelegt. Zur Begründung heißt es sinngemäß, dass es auf Flohmärkten nicht allein ums Geschäft gehe. Floh- und Trödelmärkte hätten auch einen kulturellen und gesellschaftlichen Charakter. Sie zu besuchen, gleiche oft einem Familienausflug und sei Gelegenheit, Freunde zu treffen. „Nicht zu vergleichen mit einem Supermarktbesuch“, betont die FDP. Derzeit wird über die Vorlage im Innenausschuss beraten. Am 12. April findet eine mündliche Anhörung im Landtag statt, auf der nicht nur Veranstalter wie Frank Henkel zu Wort kommen sollen, sondern auch Vertreter von Kirchen und Gewerkschaften.

„Ich sehe es positiv, dass da Bewegung hineingekommen ist“, sagt Henkel. Denn das, was jetzt in Niedersachsen läuft, sei sehr unbefriedigend. Jede Kommune setze den Gerichtsbeschluss anders um. Henkel: „In Salzgitter, Goslar, Leer oder Aurich – dort finden die Flohmärkte statt, in Braunschweig nur wenige, in Hannover gar keine.“

Auch interessant