16. März 2015
Politisches

„Keine Toleranz für Intoleranz“

Zum achten Mal rief das Bündnis gegen Rechts zum Protest gegen Bragida auf

Von André Pause, 16.03.2015.

Braunschweig. Irgendwie erinnert das Prozedere der Demonstrationen von Bragida und Nobragida an den Filmklassiker „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Jeden Montagabend, pünktlich um 18 Uhr treffen sich die Gruppen zum Zwecke der Kundgebung.

So war es auch dieses Mal wieder: Auf dem Parkplatz zwischen Toblerone und Bahnhof versammelten sich knapp 50 Sympathisanten des Pegida-Ablegers, knapp 400 Gegendemonstranten folgten der Einladung vom Bündnis gegen Rechts auf den Bahnhofsvorplatz. Dazwischen ein Polizei-Riegel.

Organisiert wurde das Bühnenprogramm beim mittlerweile achten Protestmontag des Bündnisses gegen Rechts vom Haus der Kulturen. Adama Logosu-Teko vom Ausschuss für Integrationsfragen im Rat der Stadt fand zur Begrüßung deutliche Worte: „Totalitäre, demokratiefeindliche Menschen lassen sich nicht immer am rechteckigen Schnurrbart erkennen, manchmal tarnen sie sich auch als Retter in der Not. Es liegt an uns, das zu verhindern, wenn Leute den Ungeist der 30er Jahre wiederbeleben wollen.“ Politische Probleme bedurften politischer Lösungen, so Loguso-Teko, der dazu aufrief, die Rattenfänger auf diese Weise in Rente zu schicken: „Wir müssen so lange aufstehen, so lange es erforderlich ist – keine Toleranz für Intoleranz.“

Danach heizten Black Sea Entertainment auf dem Bahnhofsvorplatz mit einer Melange aus Hip Hop, Rap und R’n’B ein, und das Erkan Rast Ensemble sorgte für orientalische Klänge. Adama Logosu-Teko beendete das offizielle Programm mit Miriam Makebas „Pata Pata“ auf dem Saxofon. Im Anschluss zogen – wie üblich – beinahe alle Gegendemonstranten mit Trillerpfeifen vor die Absperrung.

Unterdessen hat das Verwaltungsgericht Braunschweig den Antrag der Bragida-Organisatoren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt. Es ging den Organisatoren darum, das von der Stadt verhängte Verbot eines Aufzuges in der Kurt-Schumacher-Straße in Verbindung mit der Versammlung auf dem Parkplatz am Hauptbahnhof aufzuheben. Das Gericht folgte damit der Auffassung der Stadt Braunschweig bezüglich des Gefahrenpotentials eines Aufzuges.

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