Region (bw). Gute Nachrichten für berufstätige Eltern: Wegen der Corona-Krise bekommen sie zehn weitere Krankentage pro Elternteil, wenn das Kind krank ist. Diese Regelung ist für das Jahr 2021 verlängert worden und gilt auch, wenn Eltern wegen Schul- und Kita-Schließungen oder wegen Distanzunterricht für die Kinderbetreuung zu Hause bleiben müssen.
Bislang galt: Elternpaare bekommen zusammen 20 bezahlte Krankentage (jeder Elternteil zehn) und Alleinerziehende insgesamt 20 – und zwar für alle Kinder unter zwölf Jahren. Wegen der Corona-Krise ist die Anzahl der Kinderkrankentage bereits im Jahr 2020 aufgestockt worden. Diese Regelung ist nun für das Jahr 2021 verlängert worden, um Eltern, die aufgrund von Kinderbetreuung zu Hause bleiben müssen, finanzielle Sorgen zu nehmen.
leinerziehende zusätzliche 20 Tage bezahlt. Macht insgesamt 40 Tage Kinderkrankengeld pro zu betreuendes Kind.
Und so wird das Kinderkrankengeld beantragt:
1. Attest vom Kinderarzt holen
2. Auf der Vorderseite stehen die Daten des Kindes und die Dauer der Erkrankung. Auf der Rückseite muss der Antragsteller die eigenen Daten eintragen: Name und Anschrift, Geburtsdatum, Versichertennummer und Bankverbindung.
3. Ankreuzen, dass man laut Arbeitsvertrag keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat. Ggf. ob man alleinerziehend ist,
4. Unterschreiben und an die Krankenkasse schicken. Der Arbeitgeber bekommt eine Kopie oder einen Durchschlag per Post oder E-Mail. Für das „neue“ Krankengeld aufgrund geschlossener Schulen oder Kitas ist anstatt eines Attests vom Arzt eine Bescheinigung von Schule oder Kita notwendig.