7. Januar 2023
Buntes

Müll, Parken, Umwelt : Das ist neu

2023 kommen auf die Braunschweiger eine Reihe von Änderungen zu

In vielen Bereichen gelten ab Januar neue Regeln. Collage: NB/Anastasia Schneider

Braunschweig. Neues Jahr, neue Regelungen. Die gute Nachricht zuerst: Studierenden wird durch das Land unter die Arme gegriffen. Dank einer Finanzspritze von insgesamt 30 Millionen Euro können die niedersächsischen Studentenwerke Mensapreise und Betriebsnebenkosten in den Wohnheimen in einem bezahlbaren Rahmen halten. Außerdem werden Nothilfefonds aufgestockt. Das Studentenwerk OstNiedersachsen, das in Braunschweig mehrere Wohnheime und Mensen betreibt, erhält 11 Millionen Euro. Tiefer in die Tasche greifen müssen die Bürger dagegen für die Müllabfuhr, die Benutzung von Bus und Bahn und ab dem Frühsommer auch für das Parken im Bereich der Okerumflut.

Parken in der Innenstadt: 
Leicht hatten sie es sich nicht gemacht. Bei den Ratssitzungen im November und Dezember diskutierten die Fraktionen lange und kontrovers über die Entscheidung, für bislang kostenlose Parkplätze in der Innenstadt Gebühren zu erheben. Etliche Änderungsanträge waren eingereicht worden, doch jetzt steht fest: Die Zone gebührenpflichtiger Parkplätze wird in diesem Jahr ausgeweitet. Innerhalb der Okerumflut muss in einem ersten Abschnitt ab Mai fürs Parken bezahlt werden. Ab Herbst folgen dann die weiteren Abschnitte. E-Autos parken seit Anfang des Jahres nicht mehr kostenlos. Mit der Gebührenerhebung setzt die Stadt zwei Ratsbeschlüsse um: Einmal soll mit den zusätzlichen Einnahmen der Haushalt konsolidiert werden, zum anderen sind sie ein Baustein des Klimaschutzkonzeptes, das den individuellen Autoverkehr reduzieren will. Wie schon in der Kerninnenstadt gelten damit auf dem Wilhelmi-, Petri-, Insel- und Wendentorwall sowie am Fallersleber Tore, rund um das Theater, am Löwenwall und weiter südlich im Bürgerpark folgende Regeln: Für eine halbe Stunde Parken fallen – Stand jetzt – 90 Cent an, die Parkhöchstdauer beträgt drei Stunden, wer länger in der Innenstadt bleiben möchte, muss ins Parkhaus. Die Preise richten sich allerdings nach den Lebenshaltungskosten und können im Prinzip noch steigen. Nicht angetastet werden die Anwohner-Parkplätze. Ein entsprechender Parkausweis kostet aktuell 30,70 Euro für ein Jahr und 61,40 Euro für zwei Jahre. Die Hoffnung der Verwaltung: Dass sich mit der Gebührenpflicht auch die Zahl freier Parkplätze für Anwohner erhöht und der Parkdruck abnimmt.
Die Nutzer von Parkplätzen werden im Vorfeld durch Flyer über die Änderungen informiert.

Abfall:
Die Gebühren für die Restmüll- und Biotonne sind zum Jahresbeginn um 3,3 Prozent angehoben worden, die Gebühren für die Straßenreinigung pro gebührenpflichtigen Reinigungsmeter um 5,5 Prozent. Auch das Schmutz- und Niederschlagswasser ist teurer geworden: Die Gebühren für das Schmutzwasser wurden um 5,7 Prozent angehoben, für das Niederschlagswasser um 4,8 Prozent. Die Stadt weißt in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in den vergangenen Jahren die Gebühren mehrfach gesenkt wurden. 2023 lägen sie etwa bei den Rest- und Bioabfalltonnen noch etwas unter dem Niveau von 2021 und damit auch weiterhin unterhalb dem der Jahre davor.

Studierende:
Das Land unterstützt die niedersächsischen Studentenwerke mit insgesamt 30 Millionen Euro, davon entfallen 11 Millionen Euro auf das Studentenwerk OstNiedersachsen.
Mit dem Geld sollen letztlich die Studierenden entlastet werden. Eingeführt wird beispielsweise ein Menü zum Festpreis von 2,50 Euro in allen niedersächsischen Mensen. Außerdem werden Nothilfefonds eingerichtet oder aufgestockt sowie die psychosozialen Beratungsangebote ausgeweitet. Darüber hinaus soll es 2023 keine Erhöhungen von Preisen in den Mensen, keine Erhöhungen der Betriebskostenpauschalen in den Wohnheimen und keine Standortschließungen geben.

Bus & Bahn:
Zum 1. Januar sind die Ticket-Preise im ÖPNV im Gebiet des Verkehrsverbundes Region Braunschweig (VRB) um durchschnittlich 3,1 Prozent gestiegen. Als Grund gibt der VRB gestiegene Energie-, Sprit- und Personalkosten an. Die Preise für Einzelfahrscheine haben sich um 10 Cent im Stadttarif und 50 Cent in Preisstufe 4 erhöht. Auch die Abos sind teurer geworden: Die Preise für das Plus-Abo im Stadttarif sind um 1,20 Euro und in der Preisstufe 4 um 2,80 Euro gestiegen.
Neu eingeführt wurde die 8er-Fahrradtageskarte zum Preis von 16,20 Euro. Analog zur 8er-Tageskarte können Fahrgäste acht Tickets am Stück mit einem Preisvorteil von 22 Prozent kaufen. Ein einzelnes Ticket kostet dann nur 2,03 Euro anstatt 2,60 Euro. Die Preise der Schüler-Monatskarten sowie der dazugehörigen Schüler-Jahreskarten bleiben unverändert.
Das Deutschlandticket ist demnächst beim VRB erhältlich. Aktuell werden noch die Rahmenbedingungen des Tickets erarbeitet. Das neue Angebot soll als personengebundenes, monatlich kündbares Abonnement zu einem Preis von 49 Euro pro Monat verfügbar sein. Der Starttermin soll im ersten Quartal 2023 liegen.
Interessenten können sich auf der Website des VRB für das Ticket registrieren: www.vrbonline.de/de/tickets/deutschlandticket.

Umwelt:
Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs verkaufen, sind ab diesem Jahr verpflichtet, ihre Produkte sowohl in Einweg- als auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung, betont das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, kurz MBUV in einer Mitteilung. Außerdem müssten für alle Angebotsgrößen eines To-go-Getränks entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen und die Mehrwegverpackung auch ansonsten nicht zu schlechteren Bedingungen angeboten werden als die Einwegverpackung. Erlaubt ist, die Mehrwegverpackung nur gegen ein Pfand auszugeben, das bei der Rückgabe dann wieder ausgezahlt wird. Von der Pflicht ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske, in denen insgesamt fünf Beschäftigte oder weniger arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Diese Betriebe müssen jedoch ihren Kundinnen und Kunden ermöglichen, deren eigene, mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllen zu lassen. Mit dem Gesetz geht eine Informationspflicht einher, das Stadtmarketing Braunschweig bietet betroffenen Betrieben ein entsprechendes Plakat unter www.braunschweig.de an.

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