6. August 2020
Politisches

Radler: Neue Regelung in der City

Fußgängerzonen dürfen nicht zwischen 11 und 18 Uhr befahren werden

Die Fußgängerzone kann zwischen 18 und 11 Uhr von Fahrrädern befahren werden. Foto: Stadt Braunschweig

Innenstadt (bw). Radfahrer dürfen vier Stunden länger die Fußgängerzonen in der Innenstadt nutzen. Bislang mussten sie zwischen 9 und 20 Uhr ihr Bike schieben. Jetzt gilt das Fahrverbot nur noch zwischen 11 und 18 Uhr – und wurde damit den Regelungen für den Lieferverkehr angepasst.

Wie die Stadtverwaltung mitteilte, sollten mit der neuen Regelung die Beschilderung in der Fußgängerzone vereinheitlicht und vereinfacht werden.
Für den Radverkehr ergeben sich damit morgens und abends jeweils zwei Stunden mehr, in denen – natürlich unter besonderer Rücksichtnahme auf Fußgänger – die Fußgängerzone durchfahren werden darf.

Damit, so die Verwaltung, hätten Radler die Möglichkeit, abends und morgens kurze und sichere Wege zu benutzen. Besonders Schülern auf dem Weg zur Schule und Beschäftigten auf dem Weg zur Arbeit komme diese Regelung zu Gute. Abends hätten die Braunschweiger Radfahrer dann ab sofort die Möglichkeit, ihren Weg durch die Innenstadt abzukürzen.
Für diese Straßen gilt die zeitliche Freigabe: Hutfiltern, Damm, Kattreppeln, Sack, Neue Straße (zwischen Schützenstraße und Sack), Schuhstraße, Stephanstraße, Kleine Burg (zwischen Haus Nr. 14 und Schuhstraße), Vor der Burg (zwischen Papenstieg und Sack). Alle anderen Straßen in der Braunschweiger Fußgängerzone dürfen uneingeschränkt von Radfahrern benutzt werden.

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