Hannover/Braunschweig. Rund 1,1 Millionen Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen sind in dieser Woche ins neue Schuljahr gestartet. Fast 77 000 ABC-Schützen werden an diesem Samstag eingeschult. Die gute Nachricht: Alle Schüler lernen vorerst gemeinsam in der Klasse. Es gilt das sogenannte „Szenario A“. Trotzdem ist es ein Start mit angezogener Handbremse.
Bis zum 10. September müssen sich die Schüler jeden Morgen zu Hause testen, danach sind drei Tests pro Woche vorgesehen. Ausgenommen davon sind nur vollständig geimpfte und genese Schüler. Außerdem gilt in den Klassenräumen Maskenpflicht. Es sei ein Start mit „maximaler Präsenz bei maximaler Sicherheit“, so Kultusminister Grant Hendrik Tonne.
Die Zeichen, sich nicht jeden Tag testen zu müssen, stehen in Braunschweig gar nicht so schlecht. Wie das Impfzentrum vermeldete, haben viele Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren das Angebot genutzt, sich impfen zu lassen. Auch an diesem Wochenende steht das Impfzentrum wieder bereit.
„Die Nachfrage ist hoch und auch wenn es organisatorisch und personell einen Mehraufwand bedeutet, so setzen wir alles daran, noch so viele Impfungen wie möglich durchführen zu können“, versichert der zuständige Dezernent Dr. Thorsten Kornblum. Mittlerweile haben rund 40 Prozent der 12- bis 17-Jährigen in Braunschweig eine Erstimpfung erhalten.
Lüften bleibt wichtig
Eins ist klar: Die Sicherheit steht in Braunschweigs Schulen an erster Stelle. Die Stadt hat deshalb zu den Corona-Regeln auch noch einmal ein spezielles Lüftungskonzept entwickelt. „Die Stadt Braunschweig setzt – und folgt damit den Einschätzungen von Umweltbundesamt und Deutschem Städtetag – auf regelmäßiges Lüften, mit dem ein Verbreiten der Aerosole verhindert werden kann“, erklärt Hochbaudezernent Holger Herlitschke.
Der Einsatz von Luftreinigungsgeräten könne diese Lüftung auch nicht ersetzen. „Ist jedoch diese natürliche Belüftung nicht ausreichend möglich, ist technische Unterstützung nötig“, betont Herlitschke.
Technische Hilfe geplant
Die Stadt hatte bereits im Frühjahr Fensterlüfter – das sogenannte Göttinger Modell – testweise im Einsatz und war von dem Ergebnis überzeugt (die NB berichtete). Messungen des Fraunhofer-Instituts belegten, dass die Luft durch dieses System ausreichend ausgetauscht wurde, so dass es jetzt an den Braunschweiger Schulen weiterverfolgt wird. Voraussichtlich im Oktober werden in 200 Klassenräume, in denen normales Lüften nicht ausreicht, mit den Lüftern nachgerüstet.
CO2-Ampeln im Einsatz
Mit Blick auf Herbst und Winter sollen zudem die CO2-Ampeln wieder zum Einsatz kommen, die anzeigen, wann gelüftet werden sollte. Unterrichtsunterbrechungen können so geringgehalten und Wärmeverluste minimiert werden.
Herlitschke: „Wir wissen, dass viele Eltern sich gewünscht hätten, dass wir noch stärker auf Luftfilter setzen. Wir sind uns jedoch mit den Experten einig: Lüften ist das A und O zur Vermeidung von Infektionen.“
Das gilt:
Maskenpflicht: Im Unterricht gilt Maskenpflicht. Kinder im Schulkindergarten, in Klasse 1 sowie Kinder mit Beeinträchtigungen und Unterstützungsbedarfen dürfen die Maske für kurze Zeit abnehmen. Außerdem gibt es Maskenpausen. Auf dem Schulhof besteht keine Maskenpflicht.
Testpflicht: In den ersten sieben Schultagen werden die Schülerinnen und Schüler täglich getestet. Danach wird drei Mal pro Woche getestet. Vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit.
Quarantäne: Wenn eine Schülerin oder ein Schüler erkrankt, prüft das Gesundheitsamt die Situation vor Ort und entscheidet, wie viele Personen in Quarantäne gehen müssen. Dies hängt davon, ob die Maske durchgängig getragen wurde und wie die Lüftungs- und Abstandssituation sich jeweils darstellt. Für die Zeit der Quarantäne müssen Eltern ihre Kinder vom Unterricht entschuldigen.
Kitas: Für die Kinder in Kitas und Kindertagespflege gilt weiterhin keine Maskenpflicht. Ab September können Eltern ihre Kinder ab drei Jahren dreimal pro Woche freiwillig testen. Bei Verdachtsfällen wird das Gesundheitsamt informiert und eine Liste der Kontaktpersonen für das Gesundheitsamt bereitgestellt. Bei Infektionsfällen prüft das Gesundheitsamt die Situation vor Ort und entscheidet über mögliche Einschränkungen des Betriebs.