27. Mai 2014
Menschen

Vor dem Jugendrichter ist Schluss mit lustig

Trotzdem: Die Strafe soll eher erziehend wirken, in der Hoffnung, dass die erste auch die einzige Tat bleibt.

„Ich würde das nicht machen, hätte ich keinen Spaß an meiner Arbeit“, sagt Jugendrichter Winrich Steinberg (r.), und das scheint auch für die Kollegen (v.l.) Justizhauptsekretär Sven Rieger, Justizsekretär Tommy Müller und Strafrichterin Dr. Jensen zu gelten. Foto: Lewandowski

Von Marion Korth, 28.05.2014.

Braunschweig. Jugendliche Straftäter werden „gepampert“ und von der Justiz in Watte gepackt. Oder: Die Jugendlichen von heute sind viel schlimmer als die früher. Solche Sprüche machen Jugendrichter Winrich Steinberg immer etwas wütend. „Alles quatsch“, sagt er bestimmt.

Mit vielleicht doch einer kleinen Einschränkung: „Im Bereich der Körperverletzungen können wir schon feststellen, dass das brutaler geworden ist.“ Noch zutreten, wenn jemand schon am Boden liegt, das ist vergleichsweise neu. Ansonsten gelte für Jugendliche – im gesetzlichen Sinn zwischen 14 und 18 Jahre alt – sowie Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) dasselbe wie früher: Da wird ausprobiert, Blödsinn gemacht, Grenzen überschritten. „Ein gewisser Gruppendruck ist normal“, sagt Steinberg. Mutproben, ein bisschen Kiffen, das Übliche eben. Mädchen ziehen gern in Gruppen zum Klauen durch die Kaufhäuser.
Steinberg ist selbst Vater, das hilft ihm bei seiner Arbeit, sagt er. „Man kann sich besser an dieses Alter erinnern, ich weiß, wo die jungen Leute hingehen, welche Geräte oder Mode gerade angesagt sind.“ Das macht die Einschätzung leichter.
In der Öffentlichkeit entsteht manchmal ein anderes Bild, aber der Richter findet es gut, dass Jugendliche bis zum Abschluss des 20. Lebensjahrs im Jugendstrafrecht als Heranwachsende gelten. „Es gibt doch niemanden, der mit 18 Jahren, also der Volljährigkeit, wirklich fertig ist, seinen Berufsabschluss und eine Familie gegründet hat, das war früher so, aber nicht heute.“
Vom „Jugendstrafrecht“ ist die Rede, aber es geht nicht in erster Linie darum zu „bestrafen“. Es geht darum, zu erziehen, zu verändern, Biografien eine Wendung zu geben. Das ist auch der Grund, warum selbst Ersttäter gleich mit Folgen rechnen müssen. „Wir wollen die Jugendlichen hier nicht wiedersehen“, sagt Steinberg. Das Recht gibt den Rahmen vor, mit ihnen daran zu arbeiten. Jugendrichter seien eben immer auch Überzeugungstäter, meint Steinberg.
Das Urteil ist die Grundlage für eine weitere Erziehungsarbeit. Die Strafe soll dem Opfer gerecht werden, und sie soll den Täter weiterbringen. „Wir haben eine Fülle von Möglichkeiten, viel mehr als im Erwachsenenstrafrecht“, erläutert der Richter. Es kommt auf das Vergehen an, besonders aber darauf, wie der Jugendliche sich gibt, wie der familiäre Hintergrund ist. Die Jugendrichter brauchen nicht die „Keule“ herauszuholen, wenn der Jugendliche sowieso schon völlig am Boden zerstört ist. Arbeitsstunden sind meistens das erste Mittel der Wahl. Die Jugendlichen leisten gemeinnützige Arbeit oder erwirtschaften das Schmerzensgeld für die Opfer. Verwarnungen, Auflagen sind weitere Instrumente. In schwereren Fällen werden Jugendliche übers Wochenende in Arrest genommen, die Mädchen in Göttingen, die Jungen im Gebäude des Amtsgerichtes Braunschweig. Dort stehen sie unter Aufsicht, ein Wochenende ist lang, viel Zeit, um nachzudenken und miteinander zu reden. Bis zu vier Wochen Dauerarrest sind möglich. Die wirkliche Jugendstrafe, vergleichbar mit der Haftstrafe bei Erwachsenen, ist mindestens sechs Monate lang. Weniger macht keinen Sinn, um langfristige Verhaltensänderungen anzustoßen.
Trotzdem gibt es auch „Stammkunden“, aber zum Glück sind nicht alle unbelehrbar. Steinberg erinnert sich an einen jungen Mann, der über drei, vier Jahre immer wieder in Schlägereien verwickelt war und mehrmals vor Gericht landete, bis sich alles zum Guten wendete. „Ich habe ihn draußen gelassen“, sagt Steinberg, „als er eine Freundin hatte, war Schluss.“

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