Braunschweig. Jetzt steht fest, wo im Gebiet des Regionalverbands Großraum Braunschweig in den nächsten 10 bis 15 Jahren überhaupt Windkraftanlagen gebaut werden dürfen. In Braunschweig zum Beispiel nur bei Geitelde.
Der Regionalverband hat im verflixten siebten Jahr das laufende Windverfahren abgeschlossen und übergibt seine Planungen der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung (14. März)„Das Entscheidende an dieser Planung: 98,7 Prozent der Verbandsfläche bleiben frei“, sagte Verbandsdirektor Hennig Brandes. Darin sieht auch Verbandsvorsitzender Detlef Tanke den größten Vorteil: „Das Bündelungsprinzip schützt den Bürger vor der Verspargelung.“ Wer im Verbandsgebiet eine mehr als 100 Meter hohe Windanlage errichten will, muss es auf einer der festgelegten Flächen tun. Insgesamt 49 Standorte sind nach der Prüfung übrig geblieben, die größten Gebiete liegen im Landkreis Gifhorn, aber auch bei Helmstedt. Trotz heftiger Gegenwehr ist Süpplingen mit 131 Hektar neu als Vorrangstandort festgelegt worden.
Kein Windrad im Wald
Naturschutzgebiete und Wälder waren von vornherein ausgenommen worden, ebenso Flächen, in denen Rotmilane durch die Anlagen ein hohes Risiko hätten, getötet zu werden. Gerade wenn es um den Artenschutz geht, würden weitere Gutachten und Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren eingeholt, betonte Erste Verbandsrätin Manuela Hahn. Bereits im jetzigen Verfahren seien rund 4100 Stellungnahmen mit annähernd 22 000 Einzelbelangen geprüft und offengelegt worden. Den Vorwurf mangelnder Transparenz ließ Brandes deshalb nicht gelten. Mehr als 6000 Seiten seien im Zuge der Abwägung zusammengekommen. Die detaillierte Vorarbeit sei mit ein Grund, warum das Verfahren so lange gedauert habe. Der Verband sieht damit aber auch eine hohe Rechtssicherheit erreicht. Dass gegen die neuen Pläne geklagt werde, davon gehen alle Beteiligten fest aus. Auch wenn hohe Standards angelegt worden sind. So wurde der Mindestabstand zu Bebauung auf 1000 Meter festgelegt, in Hannover sind es nur 800 Meter.
Der Zweckverband setzt mit der Ausweisung von Vorrangstandorten Landesvorgaben um. Es geht darum, die planerischen Voraussetzungen zu schaffen, um die Energiewende umzusetzen und die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Selbst ist der Verband weder für die Baugenehmigungen zuständig, noch baue er Windanlagen. Gewinner sind in jedem Fall die Landwirte, die auf den ausgewiesenen Flächen zukünftig nicht nur Kartoffeln oder Zuckerrüben, sondern auch Windräder „anbauen“ oder ihre Flächen an Investoren verpachten können. Im Landkreis Gifhorn seien bereits Bauanträge beim Landkreis gestellt worden.
INFO
Fläche: 49 Vorranggebiete mit 6770 Hektar, davon 3846 Hektar neu.
173 Hektar werden aus der Planung genommen.
Kapazität: bislang 390 Anlagen mit 707 Megawatt. 250 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 750 MW könnten hinzukommen.
Deckungsgrad nach Ausbau: 60 Prozent des heutigen Strombedarfs (ohne Großindustrie).
CO2-Ersparnis: 2,17 Millionen Tonnen jährlich.