Braunschweig (leu). Die Suche nach einem geeigneten Standort für ein neues soziokulturelles Zentrum geht weiter. In die engere Wahl war bereits die Kreuzstraße 67 gekommen. Jetzt sorgt ein Schallschutzgutachten für das frühzeitige „Aus“: Der Standort sei „aus schalltechnischer Sicht nicht geeignet“, steht dort.
Die Stadt hatte das Gutachten im Einvernehmen mit dem Verein „Kufa“ (Kultur für Alle) in Auftrag gegeben. „Wir wollen die Realisierung eines Soziokulturellen Zentrums wie einer Veranstaltungshalle vorantreiben“, betont Kulturdezernentin Dr. Anja Hesse. „Deshalb haben wir noch zwei weitere, bereits diskutierte Alternativen geprüft, die nunmehr in der engeren Wahl stehen.“
Mögliche Standorte sind jetzt die ‚Kunstmühle‘ in der Hannoverschen Straße und ein Grundstück im westlichen Ringgebiet. „Wir brauchen einen Standort, bei dem es keine Probleme mit Lärm gibt“, betont die Kulturdezernentin. Die Anwohner dürften nicht belästigt werden.
Das Problem am Standort Kreuzstraße 67, so das Gutachten, sei insbesondere der nach dem Ende einer abendlichen Veranstaltung entstehende Verkehrslärm durch Fahrzeuge, die den Besucherparkplatz verlassen.
Es kommt zu dem Schluss, dass die von „Kufa“ bereits vorgenommene Reduzierung der maximal geplanten Besucherzahlen von 600 auf 400 Personen nicht ausreicht, um die Immissionsrichtwerte einzuhalten. Danach dürfte es dort zur Nachtzeit nur 180 Besucher geben, das Gebäude selbst müsste umfangreich mit Schallschutzverglasung und Dämmverschalung ausgebaut werden.
Das Gutachten hebt hervor, dass auf dem Grundstück Kreuzstraße 67 lediglich zehn Fahrbewegungen in der lautesten Nachtstunde möglich wären, um die Immissionsrichtwerte im Hinblick auf die Nachbargrundstücke nicht zu überschreiten.
Die Alternativen
Ein ebenfalls für das Grundstück „Kunstmühle“ beauftragtes Schallschutzgutachten stellte zwischenzeitlich fest, dass dieser Standort für die Umsetzung des Konzepts dem Grunde nach (Zu- und Abfahrverkehr sowie mit baulichen Schallschutzmaßnahmen) geeignet sei. Die Nachrüstungskosten für den Gebäudeschallschutz würden allerdings wie in der Kreuzstraße erheblich sein. Hesse: „Die Verwaltung steht mit dem Eigentümer der Immobilie in Kontakt, die offenen Fragen werden derzeit noch geklärt.“
Eine weitere Alternative stellt ein Grundstück, ebenfalls im westlichen Ringgebiet gelegen, dar. Flächengröße und Zuschnitt reichen aus Sicht der Kulturverwaltung – vorbehaltlich näherer Prüfung – aus, um auch dort ein entsprechendes Konzept realisieren zu können. Für eine Realisierung an diesem Standort sind ebenfalls umfangreiche Investitionsmaßnahmen erforderlich, jedoch sind nach erster grober Einschätzung durch die Verwaltung Probleme mit der Schallbelastung und dem Stellplatznachweis kaum zu erwarten, die die Realisierung in der Kreuzstraße unmöglich machen. Die Verwaltung steht mit dem Initiator des Vorhabens in Kontakt.
Eine weitere, dritte Option bedarf zunächst einer näheren Prüfung.