5. März 2015
Politisches

Zerstörte Rotmilan-Horste haben keinen Einfluss auf Windenergie-Verfahren

Ein Rotmilanhorst ist möglicherweise absichtlich zerstört worden. Manuela Hahn, Erste Verbandsrätin des Zweckverbands Großraum Braunschweig (ZGB), nimmt dazu in einer Pressemitteilung Stellung. Foto: ZGB

„Das Vertreiben geschützter Vogelarten oder das Zerstören von Horsten ist ein Verstoß gegen geltendes Naturschutzrecht“, betont Manuela Hahn, Erste Verbandsrätin des Zweckverbands Großraum Braunschweig (ZGB).

Im Elz, einem Wald zwischen Helmstedt und Süpplingen, gibt es Anhaltspunkte dafür, dass kürzlich ein Rotmilanhorst von Unbekannten entfernt wurde. Deshalb weist die Erste Verbandsrätin grundsätzlich darauf hin, dass der ZGB im laufenden Verfahren zur Windenergieplanung darauf reagieren wird.
„Dort, wo wir nachweislich Erkenntnisse vorliegen haben, dass ein Horst vorhanden war, der zwischenzeitlich zerstört wurde, werden wir dies so behandeln als ob der Horst noch existieren würde. Damit wollen wir verhindern, dass sich Nachahmer finden. Ein solch illegales Verhalten darf nicht noch belohnt werden“, stellt Manuela Hahn klar.
Eine Überwachung oder Ahndung solcher Maßnahmen obliegt nicht dem ZGB, sondern den zuständigen Behörden. Dies sind in der Regel die Unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen.

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